Kunden-Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen
Weichnachtsgeschenke an Kunden – absetzbar oder nicht? Wenn sich Unternehmen die Frage stellen, welche Weihnachtsgeschenke für Kunden geeignet sind, spielen bei der Auswahl nicht selten auch steuerliche Aspekte eine tragende Rolle. Besonders zur Weihnachtszeit, wenn es in vielen Unternehmen gang und gäbe ist, sich bei Kunden und Geschäftspartnern in Form von persönlichen Weihnachtsgeschenken für […]
Weichnachtsgeschenke an Kunden – absetzbar oder nicht?
Wenn sich Unternehmen die Frage stellen, welche Weihnachtsgeschenke für Kunden geeignet sind, spielen bei der Auswahl nicht selten auch steuerliche Aspekte eine tragende Rolle. Besonders zur Weihnachtszeit, wenn es in vielen Unternehmen gang und gäbe ist, sich bei Kunden und Geschäftspartnern in Form von persönlichen Weihnachtsgeschenken für die Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu bedanken, kommt die Frage nach der Buchung und Absetzbarkeit der Weihnachtsgeschenke auf. Grundsätzlich sind Weihnachtsgeschenke für Kunden natürlich steuerlich absetzbar. Für die richtige Buchung gilt es jedoch einige Aspekte zu beachten, über die wir im Folgenden einen kleinen Überblick geben wollen. Grundvoraussetzung für die Zuwendungen an Kunden und Geschäftspartner ist immer, dass das Geschenk aus betrieblichen Gründen gemacht wird und keine Gegenleistung erfolgt.
Weihnachtsgeschenke für Kunden steuerlich absetzen
Um Weihnachtsgeschenke für Kunden als solche von der Steuer absetzen zu können, sollte ein Anlass auf dem Ausgabenbeleg
vermerkt sein, damit die Ausgabe zugeordnet werden kann. Die Ausgaben für Weihnachtsgeschenke sollten von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt aufgeführt werden (§ 4 Abs. 7 EStG) und der Name sowie die Art der geschäftlichen Beziehung sollten in den Unterlagen ersichtlich sein. Außerdem ist auf die Nettoausgabe der Aufwendung pro Empfänger zu achten.
Weihnachtsgeschenke für Kunden bis 10€
Für Sachzuwendungen bis 10€ (der Betrag gilt bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen netto, ansonsten gilt der Brutto-Betrag) ist eine Sammelbuchung ohne Empfängerangabe möglich und als Betriebsausgabe voll abzugsfähig. Es ist keine Versteuerung erforderlich.
Die Auswahl an möglichen Weihnachtspräsenten unter 10€ ist groß und vielfältig, sodass sich bereits in diesem Preissegment geeignete Artikel finden lassen. Besonders zu Weihnachten darf es für viele Unternehmen jedoch durchaus etwas kostenintensiver sein. Schließlich entspricht der Wert des Weihnachtsgeschenks oftmals auch der subjektiv empfundenen Wertschätzung.
Weihnachtspräsente für Kunden bis 35€ buchen
Bei Weihnachtsgeschenken über 10 und bis 35€ wird die Antwort auf die Frage, wie Weihnachtsgeschenke an Kunden zu verbuchen sind, schon komplizierter.
Im Einkommenssteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) ist festgelegt, dass Aufwendungen für (Weihnachts-) Geschenke an Kunden als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, solange die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 35€ pro Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht überschreiten. Auch hier handelt es sich für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen um einen Nettobetrag. Kleinunternehmen dürfen die 35 Euro nur als Bruttobetrag absetzen. Bleibt der Wert des Artikels unter dieser Freigrenze, ist das Weihnachtsgeschenk für Kunden vom Unternehmen steuerlich absetzbar.
Bei besonders treuen Kunden oder wichtigen Geschäftspartnern kann selbstverständlich auch ein Weihnachtspräsent im Wert von mehr als 35 Euro verschenkt werden. Hier bietet der Fiskus Unternehmen die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von 30 Prozent. Andernfalls müsste der Beschenkte selbst die Zuwendung versteuern, was die Freude über das Präsent deutlich schmälern dürfte. Nutzt das Unternehmen jedoch die Pauschalversteuerung und weist den Beschenkten außerdem auf die bereits erfolgte Versteuerung hin, steht dem Zeichen der Wertschätzung und der positiven Werbewirkung nichts mehr im Wege.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter absetzbar?
Bei Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter verhält es sich wieder etwas anders. Sie sind immer als Betriebsausgaben absetzbar. Die monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen beträgt jedoch 44 Euro. Wird dieser Wert überschritten, führt das zu sozialabgaben- und steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Wie werden Weihnachtsgeschenke an Kunden verbucht? Ein Überblick
Weihnachtsgeschenke für Kunden oder Geschäftspartner können von Unternehmen bis 35€ pro Person und Geschäftsjahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden
Für Sachzuwendungen bis 10 Euro reicht eine Sammelbuchung ohne Empfängerangabe
Bei der Versteuerung von Geschenken über 10€ (netto, bzw. brutto für nicht umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmen) sollte der Name des Empfängers und die Art der geschäftlichen Beziehung festgehalten werden
Fiksus bietet Unternehmen die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von 30 Prozent bei Geschenken, die die Freigrenze überschreiten, um dem Empfänger die Versteuerung zu ersparen
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